Verhalten bei (z. B. witterungsbedingten) Fahrausfällen oder Verzögerungen

Da insbesondere in der Winterzeit witterungsbedingt Fahrausfälle nicht auszuschließen sind, möchten wir nochmals auf die nachfolgenden Regelungen hinweisen:

Kindergarten, Grundschulen und Förderschulen

Dieser „Personenkreis“ muss unter Aufsicht des Fahrerpersonals im Bus verbleiben,

bis Hilfe eintrifft oder die Weiterfahrt möglich ist.

Ausnahme: In unmittelbarer Nähe von geschlossenen Ortschaften kann der Fahrer die Kinder in den Ort führen und von dort die erforderlichen Maßnahmen einleiten (z.B. telefonische Meldung). Der Fahrer verweilt grundsätzlich bei den Kindern bis Hilfe eintrifft.

Diese Richtlinie dient als Leitfaden, an dem sich das Fahrpersonal orientieren soll. In jedem Einzelfall – insbesondere bei drohender Gefahr – muss das Fahrpersonal eine Entscheidung treffen, die der Situation angepasst ist. Dabei dient als oberstes Gebot das größtmögliche Maß an Sicherheit für die beförderten Fahrgäste.

Bei (z.B. witterungsbedingten) Fahrtunterbrechungen oder Fahrausfällen ist vom Fahrer möglichst die Schule zu informieren oder umgehend das Verkehrsunternehmer bzw. die Kreisverwaltung Bad Kreuznach zu verständigen, damit von dort die betroffenen Schulen unterrichtet werden können.

Die Verkehrsunternehmen sollen die Schulen frühestmöglich informieren, wann bzw. ob ein Fahrbetrieb wieder möglich ist.

Sie sollten den Busunternehmen zur frühestmöglichen Information erreichbare Rufnummern der Schulen mitteilen.

Wir bitten, die Eltern entsprechend zu sensibilisieren, den Kindern nahezulegen, in solchen Situationen im Bus zu verbleiben bzw. den Anweisungen des Fahrpersonals zu folgen.

Die Regelung zum Verhalten bei Fahrunterbrechungen werden wir auch in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden veröffentlichen.

Sollten witterungsbedingt keine Fahrten möglich sein wäre es wünschenswert, wenn den Schüler/innen ein Verbleib in der Schule ermöglicht werden könnte und von dort eine entsprechende Information an die Eltern über den Aufenthalt der Schüler/innen erfolgt bzw. die Mitteilung ob die Rückfahrt noch im Bus durchgeführt werden kann oder eine Privatabholung erforderlich ist.